MadeForGroups

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Nutzung von MadeForGroups durch Beherbergungsbetriebe. Für anfragende Gruppen ist die Nutzung kostenlos; für sie gelten diese Bedingungen nicht.

Stand: 2026-10-16

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der Plattform MadeForGroups, erreichbar unter madeforgroups.com, durch Beherbergungsbetriebe (nachfolgend „Haus“ oder „Häuser“).

(2) Betreiber der Plattform und Vertragspartner des Hauses ist:

Alexander Dolle-Koch
Lily-Braun-Str. 16G
12619 Berlin, Deutschland
E-Mail: info@madeforgroups.com
Telefon: +49 30 814 541 06

(nachfolgend „Betreiber“).

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Die Plattform richtet sich mit ihrem Angebot für Häuser nicht an Verbraucher. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Hauses werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Gegenstand des Vertrags und Rolle des Betreibers

(1) Der Betreiber betreibt eine Plattform, über die Gruppen — insbesondere Schulklassen, Vereine, Sportmannschaften und Unternehmen — eine Übernachtungsanfrage stellen können, die an mehrere passende Häuser gleichzeitig weitergeleitet wird. Häuser können darauf mit einem eigenen Angebot antworten.

(2) Der Betreiber wird ausschließlich als Vermittler von Anfragen tätig. Er ist insbesondere

(3) Der über die Plattform erzeugte Angebotsvergleich und das daraus erzeugte PDF sind kein Beherbergungsvertrag. Dieser kommt ausschließlich zwischen dem Haus und der Gruppe zustande, auf Grundlage der eigenen Bedingungen des Hauses.

(4) Der Betreiber erhebt keine Provision und keine erfolgsabhängige Vergütung. Er schlägt nichts auf die vom Haus genannten Preise auf. Die Vergütung besteht ausschließlich aus dem Beitrag nach § 6. Berechnet wird dabei die Zustellung einer Anfrage, nicht deren Ausgang; ob aus der Anfrage ein Angebot, eine Buchung oder ein Umsatz entsteht, hat auf den Beitrag keinen Einfluss.

(5) Der Betreiber betreibt selbst einen Beherbergungsbetrieb, der ebenfalls gelistet ist. Dieses Haus ist als Betreiberhaus gekennzeichnet und wird bei der Reihenfolge der Vermittlung nach § 8 nicht bevorzugt behandelt.

§ 3 Vormerkung und Zustandekommen des Vertrags

(1) Vormerkung. Solange eine Stadt nicht nach § 5 Absatz 4 freigeschaltet ist, kann sich ein Haus dort nur vormerken lassen. Die Vormerkung ist kein Vertrag: Sie begründet keine Zahlungspflicht, keine Laufzeit und keine Pflicht des Hauses, später einen Vertrag zu schließen; diese AGB werden dabei nicht vereinbart. Der Betreiber schuldet aus einer Vormerkung keine Leistung, insbesondere keine Vermittlung von Anfragen. Das Haus kann die Vormerkung jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen widerrufen; der Betreiber löscht sie dann. Gespeichert werden dafür nur Name des Hauses, Stadt, Bettenzahl, Art des Betriebs und die E-Mail-Adresse.

(2) Wird die Stadt freigeschaltet, teilt der Betreiber dies den vorgemerkten Häusern per E-Mail mit und lädt sie ein, den Vertrag zu schließen. Reagiert ein Haus nicht, bleibt es bei der Vormerkung; daraus entsteht keine Forderung. Ein bei der Vormerkung reservierter Gründungspartner-Platz (§ 7) bleibt bis zum Vertragsschluss reserviert; der Betreiber kann ihn nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von 14 Tagen freigeben, wenn das Haus sich auf die Einladung nicht äußert.

(3) Vertragsangebot. Erst mit dem ausdrücklichen Akzeptieren dieser AGB — entweder beim Eintrag in eine bereits freigeschaltete Stadt oder später beim Einlösen einer Vormerkung — gibt das Haus ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Zeitpunkt und Fassung der Zustimmung werden gespeichert; das Haus kann sie jederzeit beim Betreiber erfragen.

(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Betreiber das Haus freischaltet; die Freischaltung wird per E-Mail bestätigt. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.

(5) Eine Vorauszahlung wird nicht verlangt. Abgerechnet wird nach § 6 im Nachhinein; ein Haus wird daher unabhängig von einem Zahlungseingang freigeschaltet, sobald der Betreiber seine Angaben geprüft hat.

(6) Vor der Freischaltung kann das Haus sich bereits anmelden und sein Profil, seine Zimmerkategorien und Preise pflegen. Anfragen erhält es in diesem Zeitraum noch nicht. Ein nur vorgemerktes Haus (Absatz 1) kann sich ebenfalls anmelden, erhält aber weder Anfragen noch eine Rechnung.

(7) Die Anmeldung erfolgt über einen zeitlich befristeten Anmeldelink an die hinterlegte E-Mail-Adresse; ein Passwort wird nicht vergeben. Das Haus stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf dieses Postfach haben, und informiert den Betreiber unverzüglich bei Anhaltspunkten für unbefugten Zugriff.

§ 4 Pflichten des Hauses

(1) Das Haus macht alle Angaben zu seinem Betrieb vollständig und wahrheitsgemäß und hält sie aktuell — insbesondere Name, Anschrift, Kontaktdaten, Art des Betriebs, Zimmerkategorien, Bettenzahl, Preise, Verpflegungsangebot und Angaben zur Barrierefreiheit.

(2) Die angegebene Gesamtbettenzahl und die gepflegten Zimmerkategorien müssen der Wirklichkeit entsprechen. Auf die Höhe des Beitrags haben sie keinen Einfluss (§ 6 Absatz 2); aus ihnen wird jedoch berechnet, welche Anfragen dem Haus überhaupt zugestellt werden (§ 8) und mit welchen Beträgen ein Angebot vorbefüllt wird.

(3) Alle vom Haus genannten Übernachtungspreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Beherbergungsabgabe (City Tax). Eine Herausrechnung ist ausschließlich bei Schulklassen auf einer Bildungsreise zulässig, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Für die zutreffende Ausweisung und Abführung ist allein das Haus verantwortlich.

(4) Das Haus entscheidet bei jeder Anfrage frei, ob es ein Angebot abgibt; eine Pflicht dazu besteht nicht. Die durchschnittliche Antwortzeit beeinflusst allerdings die Reihenfolge der Vermittlung (§ 8).

(5) Gibt das Haus ein Angebot ab, ist es daran im Rahmen der dort genannten Bedingungen und Fristen gebunden. Die Angaben müssen zutreffend und die angebotenen Kapazitäten tatsächlich verfügbar sein.

(6) Das Haus verwendet personenbezogene Daten anfragender Gruppen ausschließlich zur Bearbeitung der jeweiligen Anfrage. Eine Nutzung zu Werbezwecken, eine Weitergabe an Dritte oder eine Aufnahme in Verteiler ist unzulässig. Näheres regelt § 12.

(7) Das Haus versichert, über alle für den Betrieb erforderlichen Erlaubnisse und Anmeldungen zu verfügen.

§ 5 Vermittlung von Anfragen, kein Erfolg geschuldet

(1) Der Betreiber leitet eingehende Anfragen an bis zu 5 passende Häuser gleichzeitig weiter. Auswahl und Reihenfolge richten sich nach § 8.

(2) Häuser werden gebeten, innerhalb von 48 Stunden zu antworten. Diese Frist dient der Erwartungssicherheit der anfragenden Gruppe; eine Rechtspflicht zur Antwort begründet sie nicht.

(3) Der Betreiber schuldet keinen Erfolg. Er sagt insbesondere nicht zu, dass Anfragen in einer bestimmten Zahl, Häufigkeit oder Qualität eingehen, dass ein Haus überhaupt eine Anfrage erhält oder dass aus einer Anfrage ein Angebot, eine Buchung oder ein Umsatz entsteht.

(4) Eine Stadt wird für Anfragen erst freigeschaltet, wenn dort mindestens 5 Häuser zugesagt haben; mitgezählt werden Häuser mit Vertrag und vorgemerkte Häuser nach § 3 Absatz 1. Bis dahin erhält ein dort eingetragenes Haus keine Anfragen. In diesem Zeitraum entsteht auch keine Zahlungspflicht — bei einer Vormerkung ohnehin nicht, und bei einem geschlossenen Vertrag deshalb, weil das Vertragsjahr erst mit der ersten zugestellten Anfrage beginnt (§ 6 Absatz 5).

(5) Pausieren. Das Haus kann die Zustellung von Anfragen jederzeit im Haus-Bereich mit sofortiger Wirkung aussetzen und ebenso wieder aufnehmen. Während der Pause erhält es keine Anfragen; eine Anfragepauschale nach § 6 fällt für diesen Zeitraum folglich nicht an. Der Grundbeitrag des laufenden Vertragsjahres und dessen Lauf bleiben davon unberührt.

§ 6 Beitrag, Höchstbetrag, Abrechnung und Laufzeit

(1) Der Beitrag besteht aus zwei Teilen:

Grundbeitrag je Vertragsjahr99 €
Anfragepauschale je Anfrage, die dem Haus zugestellt wird9 €
Höchstbetrag je Vertragsjahr (beide Teile zusammen)480 €

Alle Beiträge verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

(2) Der Beitrag ist für jedes Haus gleich. Weder die Art des Betriebs noch die Bettenzahl, die Größe des Hauses oder die Höhe seiner Preise haben auf ihn Einfluss.

(3) Die Anfragepauschale entsteht mit der Zustellung einer Anfrage in den Haus-Bereich, also in dem Moment, in dem das Haus die Anfrage einsehen und beantworten kann. Ob es antwortet, ein Angebot abgibt, eine Buchung erhält oder Umsatz erzielt, ist für die Entstehung und die Höhe unerheblich. Der Betreiber stellt sicher, dass dieselbe Anfrage einem Haus nur einmal berechnet wird.

(4) Höchstbetrag. Grundbeitrag und Anfragepauschalen zusammen übersteigen im Vertragsjahr den in Absatz 1 genannten Höchstbetrag nicht. Die Anfrage, mit der der Höchstbetrag erreicht wird, wird nur mit dem verbleibenden Restbetrag berechnet; jede weitere Anfrage desselben Vertragsjahres wird nicht mehr berechnet. Das Haus erhält sie gleichwohl — der Höchstbetrag begrenzt die Vergütung, nicht die Leistung. Bei den in Absatz 1 genannten Beträgen sind das 42 voll berechnete Anfragen je Vertragsjahr.

(5) Vertragsjahr. Das Vertragsjahr beginnt mit dem Tag, an dem dem Haus die erste Anfrage zugestellt wird, und dauert zwölf Monate. Es verlängert sich um jeweils zwölf Monate, solange der Vertrag besteht. Der Grundbeitrag entsteht mit der ersten Zustellung eines Vertragsjahres. Wird in einem Vertragsjahr keine Anfrage zugestellt, entsteht für dieses Jahr kein Grundbeitrag.

(6) Preisstand im Zeitpunkt der Zustellung. Die Höhe der Anfragepauschale richtet sich nach den Beträgen, die im Zeitpunkt der Zustellung gelten. Eine spätere Änderung wirkt nicht auf bereits zugestellte Anfragen zurück.

(7) Abrechnung. Abgerechnet wird monatlich im Nachhinein über den abgelaufenen Kalendermonat. Die Rechnung weist den Grundbeitrag — sofern er in diesem Monat entstanden ist — sowie Anzahl und Betrag der zugestellten Anfragen gesondert aus. Sie ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Entsteht in einem Monat kein Betrag, wird keine Rechnung gestellt.

(8) Der Grundbeitrag wird nicht anteilig erstattet, wenn das Haus die Plattform nicht nutzt, keine Angebote abgibt oder nach § 5 Absatz 5 pausiert. Bei einer Sperrung, die der Betreiber nach § 10 Absatz 2 zu vertreten hat, wird der Grundbeitrag des laufenden Vertragsjahres zeitanteilig erstattet.

(9) Laufzeit. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Haus kann ihn jederzeit mit Wirkung für die Zukunft beenden (§ 10 Absatz 6); bereits entstandene Beträge bleiben fällig.

(10) Gutschein. Der Betreiber kann Gutscheincodes ausgeben; ein Anspruch darauf besteht nicht. Ein gültiger Code kann bei der Registrierung oder später im Haus-Bereich eingelöst werden, je Haus einmal. Er befreit das Haus für die beim Code angegebene Dauer von Grundbeitrag und Anfragepauschale. Die Befreiung beginnt mit der Einlösung, bei einer Vormerkung (§ 3) erst mit Vertragsschluss. Während der Befreiung beginnt kein Vertragsjahr; das erste Vertragsjahr beginnt mit der ersten Anfrage, die nach ihrem Ende zugestellt wird. Ein Vertragsjahr, das bereits vor der Einlösung begonnen hat, bleibt unberührt. Der Gutschein ist nicht übertragbar und nicht in Geld ablösbar; er endet mit dem Vertrag. Auf Auswahl und Reihenfolge (§ 8) hat er keinen Einfluss.

§ 7 Gründungspartner

(1) Die jeweils ersten 10 Häuser je Stadt und Betriebsgruppe erhalten den Status Gründungspartner. Die Betriebsgruppen sind getrennt: 10 Plätze für Hostels, Jugendherbergen und Gruppenhäuser, 10 weitere für Hotels, Pensionen, Ferienobjekte und Campingplätze.

(2) Gründungspartner zahlen dieselben Beträge wie alle anderen Häuser. Auch für sie entsteht eine Zahlungspflicht erst mit der ersten zugestellten Anfrage (§ 6 Absatz 5). Wird keine Anfrage zugestellt, entsteht keine Zahlungspflicht.

(3) Gründungspartner erhalten zusätzlich:

(4) Der Status endet mit dem Vertrag und lebt bei einer späteren erneuten Registrierung nicht wieder auf.

§ 8 Auswahl und Reihenfolge der vermittelten Häuser

Der Betreiber legt offen, nach welchen Kriterien Häuser ausgewählt und sortiert werden.

(1) Ausschlusskriterien. Ein Haus erhält eine Anfrage nur, wenn sämtliche Bedingungen erfüllt sind:

(2) Reihenfolge. Die verbleibenden Häuser werden sortiert nach der durchschnittlichen Antwortzeit des Hauses (schnellere zuerst), bei gleicher Antwortzeit nach dem errechneten Preis je Person (günstigere zuerst).

(3) Weitergeleitet wird an die ersten 5 Häuser dieser Reihenfolge.

(4) Die Platzierung kann nicht erworben werden. Es gibt kein bezahltes Ranking und keine Möglichkeit, die Reihenfolge gegen Entgelt zu beeinflussen. Der Status als Gründungspartner, ein eingelöster Gutschein (§ 6 Absatz 10) und die Höhe der bereits gezahlten Beiträge haben auf die Reihenfolge keinen Einfluss. Insbesondere erhält ein Haus, das seinen Höchstbetrag nach § 6 Absatz 4 erreicht hat und dessen Anfragen daher nicht mehr berechnet werden, weiterhin Anfragen nach denselben Kriterien. Das Betreiberhaus (§ 2 Absatz 5) wird nach denselben Kriterien behandelt wie jedes andere Haus.

(5) Der Betreiber behält sich vor, die Kriterien weiterzuentwickeln. Änderungen werden nach § 13 angekündigt.

§ 9 Verfügbarkeit der Plattform

(1) Der Betreiber bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet diese aber nicht in einem bestimmten Umfang. Eine Verfügbarkeitsgarantie wird nicht übernommen.

(2) Wartungsarbeiten, Störungen beim Hosting-Dienstleister und höhere Gewalt können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt.

(3) Der Betreiber darf Funktionen weiterentwickeln, ändern oder einstellen, soweit der Vertragszweck — die Vermittlung von Anfragen — dadurch nicht entfällt.

§ 10 Beschränkung, Sperrung und Beendigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit (§ 6 Absatz 9). Beide Seiten können ihn nach den folgenden Absätzen beenden.

(2) Der Betreiber kann den Zugang eines Hauses beschränken oder sperren, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, insbesondere bei unzutreffenden Angaben zu Betrieb, Kapazitäten oder Preisen, bei wiederholt unbeantworteten Anfragen ohne Absage, bei nicht eingehaltenen Angeboten, bei missbräuchlicher Verwendung der Daten anfragender Gruppen (§ 4 Absatz 6), bei Zahlungsverzug trotz Mahnung oder bei einem Verstoß gegen geltendes Recht.

(3) Der Betreiber teilt dem Haus die Gründe einer Beschränkung oder Sperrung in Textform mit, spätestens im Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens, und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme.

(4) Beabsichtigt der Betreiber, den Vertrag vollständig zu beenden, teilt er dies unter Angabe der Gründe mit einer Frist von 30 Tagen in Textform mit. Die Frist entfällt, wenn der Betreiber einer gesetzlichen Pflicht unterliegt oder ein zwingender Grund vorliegt, insbesondere bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen.

(5) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(6) Das Haus kann den Vertrag jederzeit mit Wirkung für die Zukunft beenden, indem es die Löschung seines Eintrags verlangt. Bereits entstandene Beträge — insbesondere der Grundbeitrag eines Vertragsjahres, in dem bereits eine Anfrage zugestellt wurde — bleiben fällig; ein Anspruch auf anteilige Erstattung besteht nicht. Möchte das Haus nur vorübergehend keine Anfragen erhalten, genügt das Pausieren nach § 5 Absatz 5.

(7) Mit Vertragsende wird der Eintrag deaktiviert. Für die Löschung personenbezogener Daten gelten § 12 und die Datenschutzerklärung.

§ 11 Haftung

(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Haus regelmäßig vertrauen darf — haftet der Betreiber begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Der Betreiber haftet nicht für das Zustandekommen, den Inhalt oder die Erfüllung von Verträgen zwischen Haus und anfragender Gruppe, für die Richtigkeit der Angaben anfragender Gruppen, für entgangenen Gewinn aus nicht zustande gekommenen Buchungen sowie für das Ausbleiben von Anfragen (§ 5 Absatz 3).

(5) Das Haus stellt den Betreiber von Ansprüchen Dritter frei, die auf unzutreffenden Angaben des Hauses oder einer Verletzung seiner Pflichten nach § 4 beruhen.

§ 12 Datenschutz

(1) Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.

(2) Leitet der Betreiber eine Anfrage an ein Haus weiter, werden dem Haus die zur Bearbeitung erforderlichen Daten der anfragenden Person übermittelt. Betreiber und Haus sind hinsichtlich der bei ihnen jeweils verarbeiteten Daten eigenständig Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO; eine Auftragsverarbeitung findet nicht statt.

(3) Das Haus verarbeitet diese Daten ausschließlich zweckgebunden nach § 4 Absatz 6, schützt sie angemessen und löscht sie, sobald sie für die Bearbeitung der Anfrage nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(4) Beide Seiten unterstützen sich bei der Erfüllung von Betroffenenrechten und informieren sich unverzüglich über Datenschutzverletzungen, die die jeweils andere Seite betreffen können.

§ 13 Änderungen dieser AGB

(1) Der Betreiber kann diese AGB ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, zur Weiterentwicklung der Plattform oder zur Beseitigung von Störungen des vertraglichen Gleichgewichts erforderlich ist.

(2) Änderungen werden mindestens 15 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Innerhalb dieser Frist kann das Haus den Vertrag beenden. Erfordert die Änderung technische oder organisatorische Anpassungen beim Haus, verlängert sich die Frist angemessen.

(3) Änderungen des Grundbeitrags gelten frühestens ab dem nächsten Vertragsjahr des jeweiligen Hauses. Änderungen der Anfragepauschale gelten nur für Anfragen, die nach Wirksamwerden zugestellt werden (§ 6 Absatz 6). Für Gründungspartner gilt innerhalb ihrer Preisgarantie § 7 Absatz 3.

(4) Auf die Bedeutung der Frist und das Beendigungsrecht wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern das Haus Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB); die E-Mail an die jeweils hinterlegte Adresse genügt.

(4) Der Betreiber ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Siehe auch: Impressum · Datenschutzerklärung