Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung von MadeForGroups durch Beherbergungsbetriebe. Für anfragende Gruppen ist die Nutzung kostenlos; für sie gelten diese Bedingungen nicht.
Stand: 2026-09-07
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der Plattform MadeForGroups, erreichbar unter madeforgroups.com, durch Beherbergungsbetriebe (nachfolgend „Haus“ oder „Häuser“).
(2) Betreiber der Plattform und Vertragspartner des Hauses ist:
Alexander Dolle-Koch
Lily-Braun-Str. 16G
12619 Berlin, Deutschland
E-Mail: info@madeforgroups.com
Telefon: 0172 7850894
(nachfolgend „Betreiber“).
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Die Plattform richtet sich mit ihrem Angebot für Häuser nicht an Verbraucher. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Hauses werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Gegenstand des Vertrags und Rolle des Betreibers
(1) Der Betreiber betreibt eine Plattform, über die Gruppen — insbesondere Schulklassen, Vereine, Sportmannschaften und Unternehmen — eine Übernachtungsanfrage stellen können, die an mehrere passende Häuser gleichzeitig weitergeleitet wird. Häuser können darauf mit einem eigenen Angebot antworten.
(2) Der Betreiber wird ausschließlich als Vermittler von Anfragen tätig. Er ist insbesondere
- nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB und erbringt keine Reiseleistungen;
- nicht Vertragspartner des Beherbergungsvertrags zwischen Haus und Gruppe;
- nicht Zahlungsdienstleister und nicht an der Zahlungsabwicklung beteiligt;
- nicht Vertreter einer der beiden Seiten.
(3) Der über die Plattform erzeugte Angebotsvergleich und das daraus erzeugte PDF sind kein Beherbergungsvertrag. Dieser kommt ausschließlich zwischen dem Haus und der Gruppe zustande, auf Grundlage der eigenen Bedingungen des Hauses.
(4) Der Betreiber erhebt keine Provision und keine erfolgsabhängige Vergütung. Er schlägt nichts auf die vom Haus genannten Preise auf. Die Vergütung besteht ausschließlich aus dem Jahresbeitrag nach § 6.
(5) Der Betreiber betreibt selbst einen Beherbergungsbetrieb, der ebenfalls gelistet ist. Dieses Haus ist als Betreiberhaus gekennzeichnet und wird bei der Reihenfolge der Vermittlung nach § 8 nicht bevorzugt behandelt.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
(1) Mit dem Absenden des Registrierungsformulars gibt das Haus ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab und bestätigt dabei ausdrücklich die Geltung dieser AGB. Zeitpunkt und Fassung der Zustimmung werden gespeichert; das Haus kann sie jederzeit beim Betreiber erfragen.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Betreiber das Haus freischaltet; die Freischaltung wird per E-Mail bestätigt. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
(3) Häuser, die keinen Gründungspartner-Platz nach § 7 erhalten, werden erst nach Zahlungseingang freigeschaltet.
(4) Vor der Freischaltung kann das Haus sich bereits anmelden und sein Profil, seine Zimmerkategorien und Preise pflegen. Anfragen erhält es in diesem Zeitraum noch nicht.
(5) Die Anmeldung erfolgt über einen zeitlich befristeten Anmeldelink an die hinterlegte E-Mail-Adresse; ein Passwort wird nicht vergeben. Das Haus stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf dieses Postfach haben, und informiert den Betreiber unverzüglich bei Anhaltspunkten für unbefugten Zugriff.
§ 4 Pflichten des Hauses
(1) Das Haus macht alle Angaben zu seinem Betrieb vollständig und wahrheitsgemäß und hält sie aktuell — insbesondere Name, Anschrift, Kontaktdaten, Art des Betriebs, Zimmerkategorien, Bettenzahl, Preise, Verpflegungsangebot und Angaben zur Barrierefreiheit.
(2) Die angegebene Gesamtbettenzahl muss der Wirklichkeit entsprechen, da sich nach ihr die Höhe des Jahresbeitrags richtet (§ 6). Für die Folgen einer zu niedrigen Angabe gilt § 6 Absatz 6.
(3) Alle vom Haus genannten Übernachtungspreise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Beherbergungsabgabe (City Tax). Eine Herausrechnung ist ausschließlich bei Schulklassen auf einer Bildungsreise zulässig, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Für die zutreffende Ausweisung und Abführung ist allein das Haus verantwortlich.
(4) Das Haus entscheidet bei jeder Anfrage frei, ob es ein Angebot abgibt; eine Pflicht dazu besteht nicht. Die durchschnittliche Antwortzeit beeinflusst allerdings die Reihenfolge der Vermittlung (§ 8).
(5) Gibt das Haus ein Angebot ab, ist es daran im Rahmen der dort genannten Bedingungen und Fristen gebunden. Die Angaben müssen zutreffend und die angebotenen Kapazitäten tatsächlich verfügbar sein.
(6) Das Haus verwendet personenbezogene Daten anfragender Gruppen ausschließlich zur Bearbeitung der jeweiligen Anfrage. Eine Nutzung zu Werbezwecken, eine Weitergabe an Dritte oder eine Aufnahme in Verteiler ist unzulässig. Näheres regelt § 12.
(7) Das Haus versichert, über alle für den Betrieb erforderlichen Erlaubnisse und Anmeldungen zu verfügen.
§ 5 Vermittlung von Anfragen, kein Erfolg geschuldet
(1) Der Betreiber leitet eingehende Anfragen an bis zu 5 passende Häuser gleichzeitig weiter. Auswahl und Reihenfolge richten sich nach § 8.
(2) Häuser werden gebeten, innerhalb von 48 Stunden zu antworten. Diese Frist dient der Erwartungssicherheit der anfragenden Gruppe; eine Rechtspflicht zur Antwort begründet sie nicht.
(3) Der Betreiber schuldet keinen Erfolg. Er sagt insbesondere nicht zu, dass Anfragen in einer bestimmten Zahl, Häufigkeit oder Qualität eingehen, dass ein Haus überhaupt eine Anfrage erhält oder dass aus einer Anfrage ein Angebot, eine Buchung oder ein Umsatz entsteht.
(4) Eine Stadt wird für Anfragen erst freigeschaltet, wenn dort mindestens 5 Häuser aktiv sind. Bis dahin erhält ein dort registriertes Haus keine Anfragen. Für Gründungspartner nach § 7 entsteht in diesem Zeitraum auch keine Zahlungspflicht, da noch keine Anfrage vermittelt wird.
§ 6 Jahresbeitrag, Fälligkeit und Laufzeit
(1) Der Jahresbeitrag richtet sich nach der Gesamtbettenzahl des Hauses:
| Größe des Hauses | Jahresbeitrag |
|---|---|
| bis 50 Betten | 63 € |
| 51 bis 150 Betten | 98 € |
| ab 151 Betten | 148 € |
Alle Beiträge verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(2) Die Art des Betriebs hat auf die Höhe des Beitrags keinen Einfluss.
(3) Der Beitrag ist mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Für den Zeitpunkt der Rechnungsstellung bei Gründungspartnern gilt § 7 Absatz 2.
(4) Die Freischaltung gilt für 365 Tage ab Zahlungseingang. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Nach Ablauf erhält das Haus keine weiteren Anfragen, bis ein neuer Beitrag gezahlt wurde. Einer Kündigung bedarf es dafür nicht.
(5) Der Beitrag wird nicht anteilig erstattet, wenn das Haus die Plattform während der Laufzeit nicht nutzt oder keine Angebote abgibt. Bei einer Sperrung, die der Betreiber nach § 10 Absatz 2 zu vertreten hat, wird der Beitrag zeitanteilig erstattet.
(6) Abgleich der Bettenzahl. Der Betreiber gleicht die angegebene Gesamtbettenzahl mit der Summe der vom Haus gepflegten Zimmerkategorien ab. Ergeben die Zimmerkategorien eine höhere Bettenzahl und damit eine höhere Beitragsstufe, ist der Betreiber berechtigt, die hinterlegte Bettenzahl auf den tatsächlichen Wert zu korrigieren und den Beitrag der zutreffenden Stufe zu berechnen. Das Haus wird über die Korrektur informiert und kann darlegen, dass die Abweichung auf einer Mehrfachlistung derselben Zimmer beruht. Eine Korrektur nach unten erfolgt nicht automatisch; das Haus kann sie beantragen.
§ 7 Gründungspartner
(1) Die jeweils ersten 10 Häuser je Stadt und Betriebsgruppe erhalten den Status Gründungspartner. Die Betriebsgruppen sind getrennt: 10 Plätze für Hostels, Jugendherbergen und Gruppenhäuser, 10 weitere für Hotels, Pensionen, Ferienobjekte und Campingplätze.
(2) Gründungspartner zahlen denselben Jahresbeitrag wie alle anderen Häuser. Die erste Rechnung wird jedoch erst gestellt, nachdem dem Haus die erste Anfrage über die Plattform vermittelt wurde. Maßgeblich ist die Vermittlung der Anfrage, nicht deren Ausgang; auf ein Angebot, eine Buchung oder einen Umsatz kommt es nicht an. Wird keine Anfrage vermittelt, entsteht keine Zahlungspflicht.
(3) Gründungspartner werden abweichend von § 3 Absatz 3 bereits vor Zahlungseingang freigeschaltet — andernfalls könnte die Anfrage, die die Zahlungspflicht auslöst, gar nicht zustande kommen.
(4) Gründungspartner erhalten zusätzlich:
- eine Preisgarantie über 3 Jahre ab dem Tag der ersten Rechnung. Innerhalb dieses Zeitraums bleibt der Jahresbeitrag unverändert, auch wenn der Betreiber seine Preise allgemein anhebt;
- ein sichtbares Gründungspartner-Kennzeichen auf der jeweiligen Städteseite, solange das Haus freigeschaltet ist;
- ein kostenfreies Portrait im redaktionellen Städte-Content. Der Betreiber verpflichtet sich, dieses Portrait innerhalb von 12 Monaten nach Freischaltung des Hauses zu veröffentlichen. Inhalt und Gestaltung stimmt der Betreiber mit dem Haus ab; das Haus wirkt dabei mit, indem es die erforderlichen Angaben und Bilder bereitstellt. Verzögerungen, die das Haus zu vertreten hat, hemmen die Frist.
(5) Die Preisgarantie schützt vor Preiserhöhungen des Betreibers, nicht vor den Folgen einer unzutreffenden Angabe der Bettenzahl. Wird die Bettenzahl nach § 6 Absatz 6 nach oben korrigiert, wird der garantierte Betrag entsprechend angepasst; das Ende der Garantiefrist bleibt unberührt.
(6) Der Status endet mit dem Vertrag und lebt bei einer späteren erneuten Registrierung nicht wieder auf.
§ 8 Auswahl und Reihenfolge der vermittelten Häuser
Der Betreiber legt offen, nach welchen Kriterien Häuser ausgewählt und sortiert werden.
(1) Ausschlusskriterien. Ein Haus erhält eine Anfrage nur, wenn sämtliche Bedingungen erfüllt sind:
- das Haus ist freigeschaltet und nicht gesperrt;
- das Haus liegt in der angefragten Stadt;
- die Gruppengröße überschreitet nicht die vom Haus angegebene größte aufnehmbare Gruppe;
- das Haus bietet sämtliche angefragten Mahlzeiten an;
- bei angefragter Barrierefreiheit: das Haus hat barrierefreie Zimmer angegeben;
- bei angegebenem Budget: der errechnete Preis je Person überschreitet das Budget nicht.
(2) Reihenfolge. Die verbleibenden Häuser werden sortiert nach der durchschnittlichen Antwortzeit des Hauses (schnellere zuerst), bei gleicher Antwortzeit nach dem errechneten Preis je Person (günstigere zuerst).
(3) Weitergeleitet wird an die ersten 5 Häuser dieser Reihenfolge.
(4) Die Platzierung kann nicht erworben werden. Es gibt kein bezahltes Ranking und keine Möglichkeit, die Reihenfolge gegen Entgelt zu beeinflussen. Der Status als Gründungspartner und die Höhe des gezahlten Beitrags haben auf die Reihenfolge keinen Einfluss. Das Betreiberhaus (§ 2 Absatz 5) wird nach denselben Kriterien behandelt wie jedes andere Haus.
(5) Der Betreiber behält sich vor, die Kriterien weiterzuentwickeln. Änderungen werden nach § 13 angekündigt.
§ 9 Verfügbarkeit der Plattform
(1) Der Betreiber bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet diese aber nicht in einem bestimmten Umfang. Eine Verfügbarkeitsgarantie wird nicht übernommen.
(2) Wartungsarbeiten, Störungen beim Hosting-Dienstleister und höhere Gewalt können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt.
(3) Der Betreiber darf Funktionen weiterentwickeln, ändern oder einstellen, soweit der Vertragszweck — die Vermittlung von Anfragen — dadurch nicht entfällt.
§ 10 Beschränkung, Sperrung und Beendigung
(1) Der Vertrag endet mit Ablauf der Laufzeit nach § 6 Absatz 4, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Der Betreiber kann den Zugang eines Hauses beschränken oder sperren, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, insbesondere bei unzutreffenden Angaben zu Betrieb, Kapazitäten oder Preisen, bei wiederholt unbeantworteten Anfragen ohne Absage, bei nicht eingehaltenen Angeboten, bei missbräuchlicher Verwendung der Daten anfragender Gruppen (§ 4 Absatz 6), bei Zahlungsverzug trotz Mahnung oder bei einem Verstoß gegen geltendes Recht.
(3) Der Betreiber teilt dem Haus die Gründe einer Beschränkung oder Sperrung in Textform mit, spätestens im Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens, und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme.
(4) Beabsichtigt der Betreiber, den Vertrag vollständig zu beenden, teilt er dies unter Angabe der Gründe mit einer Frist von 30 Tagen in Textform mit. Die Frist entfällt, wenn der Betreiber einer gesetzlichen Pflicht unterliegt oder ein zwingender Grund vorliegt, insbesondere bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen.
(5) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(6) Das Haus kann den Vertrag jederzeit mit Wirkung für die Zukunft beenden, indem es die Löschung seines Eintrags verlangt. Ein Anspruch auf anteilige Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
(7) Mit Vertragsende wird der Eintrag deaktiviert. Für die Löschung personenbezogener Daten gelten § 12 und die Datenschutzerklärung.
§ 11 Haftung
(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Haus regelmäßig vertrauen darf — haftet der Betreiber begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Der Betreiber haftet nicht für das Zustandekommen, den Inhalt oder die Erfüllung von Verträgen zwischen Haus und anfragender Gruppe, für die Richtigkeit der Angaben anfragender Gruppen, für entgangenen Gewinn aus nicht zustande gekommenen Buchungen sowie für das Ausbleiben von Anfragen (§ 5 Absatz 3).
(5) Das Haus stellt den Betreiber von Ansprüchen Dritter frei, die auf unzutreffenden Angaben des Hauses oder einer Verletzung seiner Pflichten nach § 4 beruhen.
§ 12 Datenschutz
(1) Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.
(2) Leitet der Betreiber eine Anfrage an ein Haus weiter, werden dem Haus die zur Bearbeitung erforderlichen Daten der anfragenden Person übermittelt. Betreiber und Haus sind hinsichtlich der bei ihnen jeweils verarbeiteten Daten eigenständig Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO; eine Auftragsverarbeitung findet nicht statt.
(3) Das Haus verarbeitet diese Daten ausschließlich zweckgebunden nach § 4 Absatz 6, schützt sie angemessen und löscht sie, sobald sie für die Bearbeitung der Anfrage nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(4) Beide Seiten unterstützen sich bei der Erfüllung von Betroffenenrechten und informieren sich unverzüglich über Datenschutzverletzungen, die die jeweils andere Seite betreffen können.
§ 13 Änderungen dieser AGB
(1) Der Betreiber kann diese AGB ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, zur Weiterentwicklung der Plattform oder zur Beseitigung von Störungen des vertraglichen Gleichgewichts erforderlich ist.
(2) Änderungen werden mindestens 15 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Innerhalb dieser Frist kann das Haus den Vertrag beenden. Erfordert die Änderung technische oder organisatorische Anpassungen beim Haus, verlängert sich die Frist angemessen.
(3) Änderungen des Jahresbeitrags gelten nicht für eine bereits gezahlte laufende Freischaltung und nicht für Gründungspartner innerhalb ihrer Preisgarantie nach § 7 Absatz 4.
(4) Auf die Bedeutung der Frist und das Beendigungsrecht wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern das Haus Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB); die E-Mail an die jeweils hinterlegte Adresse genügt.
(4) Der Betreiber ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Siehe auch: Impressum · Datenschutzerklärung