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Klassenfahrt in Bayern

Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Durchführungshinweise zu Schülerfahrten" (KMBek); gesetzliche Basis Art. 30 BayEUG

Zuletzt geprüft: Von Alexander Dolle-Koch, Direktor Coffee INN Hostel Berlin

Stand: 09.07.2010, in Kraft seit 01.08.2010 · Amtliche Quelle öffnen

Vorsicht bei älteren Fassungen

Verbreitete Faustregeln aus Verbandsratgebern („Grundschule nur eintägig", „Schullandheim eine Woche") stehen so NICHT in der Bekanntmachung und sind keine Rechtsvorgabe.

Höchstdauer

Nicht geregelt

Keine landesweite Tagesobergrenze. Die Bekanntmachung legt nur fest, dass Schülerfahrten grundsätzlich nicht in den Ferien stattfinden. Umfang und Fahrtenprogramm beschließt die Lehrerkonferenz schulintern.

Kosten je Schülerin und Schüler

Keine Obergrenze geregelt

Kein Höchstbetrag. Die Kosten müssen sich „in einem zumutbaren Rahmen halten"; Schulen sollen alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit auch finanziell schwächere Familien teilnehmen können.

Begleitpersonen

Mindestens 2 Personen bei mehrtägigen Fahrten.

Je Gruppe verbindlich zwei Begleitpersonen, darunter mindestens eine Lehrkraft. Ausnahme: bei eintägigen Fahrten ab Jahrgangsstufe 11 genügt eine Lehrkraft. Bei Wassersport muss eine Begleitperson rettungsfähig sein.

Für eure Gruppe berechnen

Wer genehmigt

Die Lehrerkonferenz beschließt das Fahrtenprogramm; die Schulleitung entscheidet über die einzelne Fahrt.

Antrag ausfüllen

Wie steht Bayern im Vergleich?

Bayern nennt keine Euro-Obergrenze. Damit gehört es zu den 11 von 16 Ländern, in denen allein der Zumutbarkeitsgrundsatz gilt oder die Schulkonferenz entscheidet — die Grenze ist dort also nicht nachschlagbar, sondern muss vor Ort geklärt werden.

Beim Betreuungsschlüssel ist Bayern eines von 12 Ländern mit einer konkreten Zahl: mindestens 2 Begleitpersonen. In den übrigen 4 Ländern steht dazu nur eine Formulierung wie „ausreichende Aufsicht".

Die Rechtsgrundlage in Bayern ist zuletzt 2010 geändert worden. 14 Länder haben eine neuere Fassung, 1 eine ältere.

Diese Einordnung ist aus den Angaben aller 16 Länder gerechnet, nicht geschätzt. Die Grundlagen stehen jeweils auf der Seite des Landes.

Nächster Schritt

Wenn der Rahmen steht: Eine Anfrage an alle passenden Häuser stellen und die Angebote vergleichen — kostenfrei und ohne Konto.

Anfrage starten

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Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Vorschriften zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut der jeweils aktuellen Fassung; die Schulleitung oder Schulaufsicht entscheidet im Einzelfall.