Klassenfahrt in Bremen
Richtlinie über Schulfahrten und Exkursionen für die Stadtgemeinde Bremen (Mitteilung Nr. 40/2024)
Zuletzt geprüft: Von Alexander Dolle-Koch, Direktor Coffee INN Hostel Berlin
Stand: 01.03.2024 · Amtliche Quelle öffnen
Die noch häufig verlinkten Fassungen von 2011 und 2022 sind überholt. Gilt für die Stadtgemeinde Bremen; Bremerhaven regelt eigenständig.
Höchstdauer
Nicht geregelt
Keine Tagesobergrenze. Dauer, Reiseweg und Kosten müssen zu pädagogischem Zweck, Alter und Reife in einem angemessenen Verhältnis stehen. Fahrten sollen sich grundsätzlich nicht auf ein Wochenende erstrecken.
Kosten je Schülerin und Schüler
| Klasse 1–4 | 250 € |
| Klasse 5–6 | 250 € |
| Klasse 7–10 und Sek II | 250 € |
Grundbetrag 250 € je Schülerin oder Schüler. Fand im letzten Jahr keine Schulfahrt statt, erhöht sich der Betrag um 125 €, nach zwei Jahren ohne Fahrt um 250 €. Umfasst Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Reiserücktrittsversicherung, Kurtaxe, Endreinigung und Nebenkosten. Kosten für Lehrkräfte und Begleitpersonen dürfen nicht auf die Eltern umgelegt werden.
Begleitpersonen
Mindestens 2 Personen bei mehrtägigen Fahrten.
Je Lerngruppe müssen zwei Begleitpersonen zur Verfügung stehen.
Wer genehmigt
Schulleitung genehmigt jede Schulfahrt; bei Abweichungen von schulrechtlichen Bestimmungen ist die Schulaufsicht einzubinden.
Wie steht Bremen im Vergleich?
Bremen gehört zu den 5 von 16 Ländern, die überhaupt eine Euro-Obergrenze nennen. Die höchste dort genannte Grenze liegt bei 250 € — damit steht Bremen auf Platz 4 dieser 5 Länder, gemessen am jeweils höchsten Wert. Die Länder staffeln unterschiedlich, deshalb sind nur die Höchstwerte vergleichbar.
Beim Betreuungsschlüssel ist Bremen eines von 12 Ländern mit einer konkreten Zahl: mindestens 2 Begleitpersonen. In den übrigen 4 Ländern steht dazu nur eine Formulierung wie „ausreichende Aufsicht".
Die Rechtsgrundlage in Bremen ist zuletzt 2024 geändert worden. 2 Länder haben eine neuere Fassung, 11 eine ältere, 2 stammen aus demselben Jahr.
Diese Einordnung ist aus den Angaben aller 16 Länder gerechnet, nicht geschätzt. Die Grundlagen stehen jeweils auf der Seite des Landes.
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Anderes Bundesland
Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Vorschriften zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut der jeweils aktuellen Fassung; die Schulleitung oder Schulaufsicht entscheidet im Einzelfall.