Klassenfahrt in Sachsen-Anhalt
Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten, Runderlass des Bildungsministeriums
Zuletzt geprüft: Von Alexander Dolle-Koch, Direktor Coffee INN Hostel Berlin
Stand: 06.04.2013, zuletzt geändert 19.09.2025 · Amtliche Quelle öffnen
Zusammenfassungen auf Anbieterseiten geben oft noch die Fassung vor der Änderung vom 19.09.2025 wieder.
Höchstdauer
| Allgemeinbildende Schulen | maximal 5 Unterrichtstage je Fahrt |
| Berufsschule mit Teilzeitunterricht | maximal 2 Unterrichtstage |
| Häufigkeit | mehrtägige Fahrten einer Klasse sollen möglichst in jedem zweiten Schuljahr stattfinden |
Kosten je Schülerin und Schüler
Keine Obergrenze geregelt
Kein landesweiter Betrag. Die Gesamtkonferenz legt die Kostenobergrenzen fest — so, dass die Erziehungsberechtigten nicht unzumutbar belastet werden.
Begleitpersonen
Mindestens 2 Personen bei mehrtägigen Fahrten.
In der Regel sollen zwei Personen die Aufsicht ausüben. Bei schwierigen Verhältnissen ist mindestens eine weitere Lehrkraft oder Begleitperson erforderlich. Ein Zahlenschlüssel je Schülerzahl ist nicht geregelt.
Wer genehmigt
Schulleitung genehmigt. Über Ziel, Programm und Dauer entscheiden die begleitenden Lehrkräfte unter Einbeziehung von Schülerschaft und Eltern; den Kostenrahmen setzt die Gesamtkonferenz.
Wie steht Sachsen-Anhalt im Vergleich?
Sachsen-Anhalt nennt keine Euro-Obergrenze. Damit gehört es zu den 11 von 16 Ländern, in denen allein der Zumutbarkeitsgrundsatz gilt oder die Schulkonferenz entscheidet — die Grenze ist dort also nicht nachschlagbar, sondern muss vor Ort geklärt werden.
Beim Betreuungsschlüssel ist Sachsen-Anhalt eines von 12 Ländern mit einer konkreten Zahl: mindestens 2 Begleitpersonen. In den übrigen 4 Ländern steht dazu nur eine Formulierung wie „ausreichende Aufsicht".
Die Rechtsgrundlage in Sachsen-Anhalt wurde zuletzt 2025 geändert — das ist gemeinsam mit 1 weiteren Land der jüngste Stand aller 16 Länder.
Diese Einordnung ist aus den Angaben aller 16 Länder gerechnet, nicht geschätzt. Die Grundlagen stehen jeweils auf der Seite des Landes.
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Anderes Bundesland
Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Vorschriften zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut der jeweils aktuellen Fassung; die Schulleitung oder Schulaufsicht entscheidet im Einzelfall.