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Klassenfahrt in Rheinland-Pfalz

Richtlinien für Schulfahrten, Verwaltungsvorschrift des Bildungsministeriums

Zuletzt geprüft: Von Alexander Dolle-Koch, Direktor Coffee INN Hostel Berlin

Stand: 04.11.2005, zuletzt geändert 27.08.2020 · Amtliche Quelle öffnen

Vorsicht bei älteren Fassungen

Die konsolidierte Fassung war im Landesrecht bis 31.12.2025 befristet. Ob sie verlängert oder neu gefasst wurde, ließ sich nicht belegen — bitte vor dem Antrag bei der ADD oder dem Bildungsministerium prüfen.

Höchstdauer

Primarstufehöchstens 3 Kalendertage
Klassen- und Kursfahrten im Übrigenhöchstens 5 Kalendertage
Studienfahrten Inlandhöchstens 8 Kalendertage
Studienfahrten Auslandhöchstens 10 Kalendertage
Unterrichtsgang / Wanderunghöchstens 1 Unterrichtstag

Kosten je Schülerin und Schüler

Keine Obergrenze geregelt

Kein Betrag geregelt. Niemand darf aus finanziellen Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen sein. Eltern sind aufgrund der schriftlichen Anmeldung zur Übernahme der anteiligen Kosten auch bei Nichtantritt verpflichtet; auf eine Reiserücktrittsversicherung ist hinzuweisen.

Begleitpersonen

Mindestens 2 Personen bei mehrtägigen Fahrten. gemischtgeschlechtlich vorgesehen

Bis einschließlich Klassenstufe 10 ist sicherzustellen, dass in der Regel zwei Aufsichtsführende die Gruppe begleiten. Dabei ist anzustreben, dass jeweils ein Mann und eine Frau die Aufsicht führen. Die Leitung kann nur eine Lehrkraft übernehmen.

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Wer genehmigt

Die Schulleitung erklärt jede Schulfahrt vor Beginn zur Schulveranstaltung und genehmigt sie vor Vertragsschluss als Dienstreise. Die Klassenelternversammlung stimmt über die Durchführung ab.

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Wie steht Rheinland-Pfalz im Vergleich?

Rheinland-Pfalz nennt keine Euro-Obergrenze. Damit gehört es zu den 11 von 16 Ländern, in denen allein der Zumutbarkeitsgrundsatz gilt oder die Schulkonferenz entscheidet — die Grenze ist dort also nicht nachschlagbar, sondern muss vor Ort geklärt werden.

Beim Betreuungsschlüssel ist Rheinland-Pfalz eines von 12 Ländern mit einer konkreten Zahl: mindestens 2 Begleitpersonen. In den übrigen 4 Ländern steht dazu nur eine Formulierung wie „ausreichende Aufsicht".

Rheinland-Pfalz verlangt ausdrücklich eine gemischtgeschlechtliche Begleitung bei gemischten Gruppen. Das tun 7 der 16 Länder — und es ist der häufigste Grund, warum eine Fahrt kurz vorher doch nicht genehmigt wird.

Die Rechtsgrundlage in Rheinland-Pfalz ist zuletzt 2020 geändert worden. 10 Länder haben eine neuere Fassung, 5 eine ältere.

Diese Einordnung ist aus den Angaben aller 16 Länder gerechnet, nicht geschätzt. Die Grundlagen stehen jeweils auf der Seite des Landes.

Nächster Schritt

Wenn der Rahmen steht: Eine Anfrage an alle passenden Häuser stellen und die Angebote vergleichen — kostenfrei und ohne Konto.

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Diese Seite fasst öffentlich zugängliche Vorschriften zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut der jeweils aktuellen Fassung; die Schulleitung oder Schulaufsicht entscheidet im Einzelfall.