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Was kostet die Fahrt je Schüler?

Trag ein, was ihr plant. Der Rechner verteilt die Kosten auf die Schülerinnen und Schüler — Freiplätze und die Kosten der Begleitpersonen berücksichtigt er dabei, denn genau daran scheitern die meisten Überschlagsrechnungen.

Zuletzt geprüft: Von Alexander Dolle-Koch, Direktor Coffee INN Hostel Berlin

Viele Häuser geben je 15–20 Schüler einen Freiplatz für Begleitpersonen.

Inklusive City Tax, wie bei uns ausgewiesen.

Ergebnis

je Schüler gesamt
je Schüler und Nacht
Gesamtsumme

Welche Bundesländer nennen eine Kostenobergrenze?

5 der 16 Bundesländer nennen einen Euro-Höchstbetrag je Person. In den übrigen 11 gilt allein der Zumutbarkeitsgrundsatz oder die Schulkonferenz entscheidet — dort gibt es also nichts nachzuschlagen, und wer eine Zahl nennt, hat sie sich ausgedacht.

BundeslandObergrenze je PersonGrundlage
Baden-Württemberg keine genannt Kein landesweiter Höchstbetrag. Vorgabe: Kosten so niedrig wie möglich halten, in vertretbarem Verhältnis zum Nutzen; Eltern dürfen nicht unzumutbar belastet werden.
Bayern keine genannt Kein Höchstbetrag. Die Kosten müssen sich „in einem zumutbaren Rahmen halten"; Schulen sollen alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit auch finanziell schwächere Familien teilnehmen können.
Berlin Jahrgang 1–6: 300 € Jahrgang 7–10: 650 € Jahrgang 11–13: 850 € Austausch außerhalb Europas: 1.350 € Berlin nennt harte Obergrenzen je Person (Nr. 3.3 Abs. 5 AV Veranstaltungen).
Brandenburg keine genannt Kein Höchstbetrag. Keine unzumutbaren finanziellen Belastungen, die einzelne Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme ausschließen; die voraussichtlichen Kosten sind vor Vertragsabschluss mit den Eltern zu erörtern.
Bremen Klasse 1–4: 250 € Klasse 5–6: 250 € Klasse 7–10 und Sek II: 250 € Grundbetrag 250 € je Schülerin oder Schüler. Fand im letzten Jahr keine Schulfahrt statt, erhöht sich der Betrag um 125 €, nach zwei Jahren ohne Fahrt um 250 €. Umfasst Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Reiserücktrittsversicherung, Kurtaxe, Endreinigung und Nebenkosten. Kosten für Lehrkräfte und Begleitpersonen dürfen nicht auf die Eltern umgelegt werden.
Hamburg Klasse 1–4: 260 € Klasse 5–6: 325 € Klasse 7–10: 410 € Sekundarstufe II: 470 € Höchstkostensätze je Schülerin oder Schüler, umfassen Unterkunft, Verpflegung, Fahrgeld, Nebenkosten und Taschengeld.
Hessen Inlandsfahrt: 300 € Auslandsfahrt: 450 € Inland mit Ansparen: 600 € Ausland mit Ansparen: 900 € Werden 300 € (Inland) bzw. 450 € (Ausland) überschritten, muss zwingend ein Ansparen über mehrere Monate angeboten werden; dann gelten 600 € bzw. 900 € als Grenze.
Mecklenburg-Vorpommern keine genannt Für Schülerinnen und Schüler ist keine Kostenobergrenze geregelt — nur der allgemeine Zumutbarkeitsgrundsatz.
Niedersachsen keine genannt Kein Höchstbetrag. Niemand darf aus finanziellen Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen werden; die Zumutbarkeit der Kosten für alle Erziehungsberechtigten ist ausdrücklich einzubeziehen.
Nordrhein-Westfalen keine genannt Kein landesweiter Betrag. Die Kostenobergrenze setzt die Schulkonferenz im Fahrtenprogramm fest; sie ist möglichst niedrig zu halten. Der finanzielle Aufwand darf kein Grund sein, dass jemand nicht teilnehmen kann.
Rheinland-Pfalz keine genannt Kein Betrag geregelt. Niemand darf aus finanziellen Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen sein. Eltern sind aufgrund der schriftlichen Anmeldung zur Übernahme der anteiligen Kosten auch bei Nichtantritt verpflichtet; auf eine Reiserücktrittsversicherung ist hinzuweisen.
Saarland je Klassenstufe bzw. Ausbildungsjahr: 100 € Für ein- und mehrtägige Schulfahrten zusammen dürfen je Klassenstufe höchstens 100 € je Schülerin oder Schüler veranschlagt werden. Ausnahme: Entstehen bei Schullandheimaufenthalten zusätzliche Kosten durch ein pädagogisches Angebot des Hauses, darf die Grenze um diesen Betrag überschritten werden.
Sachsen keine genannt Kein Euro-Betrag. Die finanzielle Belastung muss für alle Erziehungsberechtigten beziehungsweise volljährigen Schüler zumutbar sein.
Sachsen-Anhalt keine genannt Kein landesweiter Betrag. Die Gesamtkonferenz legt die Kostenobergrenzen fest — so, dass die Erziehungsberechtigten nicht unzumutbar belastet werden.
Schleswig-Holstein keine genannt Kein Betrag geregelt. Die Kosten sollen für die Beteiligten zumutbar sein; kein Kind darf aus finanziellen Gründen ausgeschlossen werden.
Thüringen keine genannt Kein Betrag geregelt. Die Kosten müssen zum pädagogischen Zweck verhältnismäßig und zumutbar sein. Freiplätze und Zuwendungen an Lehrkräfte sind unzulässig.
Was der Rechner bewusst nicht kann

Er rechnet mit einem Durchschnittspreis je Bett. Echte Angebote unterscheiden sich nach Zimmerkategorie — ein Haus mit vielen 6-Bett-Zimmern liegt deutlich unter einem mit 4-Bett-Zimmern. Für belastbare Zahlen holt ihr besser echte Angebote ein: eine Anfrage an alle passenden Häuser.